Skip to content

Instantly share code, notes, and snippets.

@MSch
Created January 25, 2010 16:41
Show Gist options
  • Save MSch/285999 to your computer and use it in GitHub Desktop.
Save MSch/285999 to your computer and use it in GitHub Desktop.
Mitschrift vom Steuerrecht Gastvortrag
Mag. jur. Köger, 40 Jahre Finanzverwaltung
www.bmf.gv.at
- SelbständigenBuch
- Findok (Finanzdokumentation)
Mögliche Organisationsformen:
- Einzelfirma
- Personengesellschaft
Anfang keine bezahlten Angestellten, alle die hakln sind beteiligt
jeder bringt was in die Gesellschaft ein
Achtung! vernünftiger Gesellschaftsvertrag (was wenn wer aussteigen will?)
braucht einen Geschäftsführer (wie bestimmt? wer ist es? wie wird man ihn los? --> Gesellschaftsvertrag)
- GmbH
Achtung! 1. Hohe Kosten (Notar, etc) 2. Jedes Jahr 1750 EUR Körperschaftssteuer Minimum pro Jahr 3. Grundkapital 35.000 (bald 10.000)
Empfohlen (in der Anfangsphase) nur wenn man höhere Haftungs/Garantie/Produkthaftpflicht -Verpflichtungen eingeht
Bei allen anderen möglichen Haftungen (Bank, Lieferanten) ist es sowieso egal weil meist entweder Vorkassa oder pers. Bürgschaft verlangt wird
GmbH wichtig für z.b. Statikgutachten weil Haftungssumme wenns einstürzt enorm.
Vorteil: Wenn Geschäftsführer mit < 25% beteiligt ist kann man ihn angestellen mit allen Vorteilen für ihm
- Limited: Partner werden sowieso pers. Haftung wollen --> Nur wichtig bei obigen Verpflichtungen
- SPE: ? Ab 1. Juli 2010
Buchführung:
- Entweder Einnahmen/Ausgabenrechnung oder doppelte Buchhaltung
E/A: Alle Belege aufheben, alles aufschreiben
Wenn sich Unternehmen nicht auf Ö beschränkt besser gleich freiwillig doppelte Buchführung machen, dann gibts kein Problem mit Buch/Aufzeichnungsnachweisen
Unterlagen 7 Jahre nach dem letzten Jahr aufgewahren (Ausnahmen gibts auch die länger aufgehoben werden müssen)
- Pauschalierung von Betriebsausgaben:
Wenn Unternehmen gewisse Größe unterschreitet (~ 300.000 EUR) Umsatz kann je nach Branche ein gewisser Prozentsatz (5-7%) pauschal von den Betriebseinnahmen abgesetzt werden, dafür spart man sich Zettelsammelei
Firmensitz:
--> Welches Finanzamt zuständig ist
Beim ersten Unternehmensgründen:
Gewisse Gebühren für Verträge erspart man sich (gibt da so prozentuelle/fixgebühren. Siehe Gesetz)
Finanzamt:
BAO Bundesabgabenordnung
Man kann schriftliche Auskunft kriegen und dann ist das Finanzamt auch daran gebunden
Man kann gegen einen Bescheid Berufung einlegen
Wiederaufnahme: (§303) Wenn ein Bescheid schon rechtsgültig wurde kann man ihn erneut "anfechten" Mit Grund z.B.: (am beliebtesten) "Neue Tatsachen"
Pflichten der Antragsteller: Offenlegung und Wahrheitspflicht, Bücher und Aufzeichnungen führen, Steuerabklärungen abgeben, Behörde bei Amtshandlungen helfen, Mitwirken (Unterlagen etc. zur Verfügung stellen)
Unternehmer: Jemand der eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit, *selbstständig*, *nachhaltig* und mit *Gewinnerzielungsabsicht* ausübt
Innerhalb eines Monats nach Gründung beim Finanzamt anzeigen dass man Firma eröffnet hat. Dann kommt ein Fragebogen (am wichtigsten: Was erwarten sie für einen Gewinn/Umsatz) den füllt man aus. Ev. gibts vom Finanzamt auch einen Antrittsbesuch (wenn was nicht ganz Koscher wirkt)
Nun erhält man eine 7-stellige Steuernummer (nach Abgabe des Fragebogens)
Es gibt noch eine zweite Nummer die auch relevant ist: UID Nummer (AT-.....)
Wozu UID Nummer? Im EU Raum für Geschäfte immer notwendig um sich als Unternehmer zu identifizieren
Rechnung im Inland: Verschiedene Merkmale! Darunter UID-Nummer
Rechnung: Nur Vst Abzugsberechtigt wenn signiertes pdf. Wenn unsigniertes pdf und Finanzamt kommt drauf, dann kann mans ws. noch retten
UID Nummern kann man verifizieren! Wichtig! (Sonst kanns sein dass man Vorsteuerabzug (von einer Firma dies ned gibt) rückgängig gemacht kriegt was ein finanzielles Problem sein kann)
Vom Finanzamt gibts für jeden Unternehmer ein Abgabenkonto (kann man bei FinanzOnline einsehen)
Bei FinanzOnline kann man seine Steuererklärung abgeben.
Finanzamt checked das automatisch auf Plausibilität. Wenns ned plausibel ist wird näher nachgechecked.
Nachteil bei der Steuererklärung online: Offenlegungspflicht: Wenn man Finanzamt etwas mitteilen will legt mans normalerweise in Papier bei. Bei Online geht das nicht. Man kann aber auch nach online Steuererklärung nachträglich was einreichen um es offen zu legen.
Steuererklärung: Mein Job.
Steuerbescheid: Was Finanzamt daraus macht.
Steuern: 2 wichtige
1. Umsatzsteuer
Hat für mich Durchlaufcharakter (Kunde muss es zahlen, ich schlag es mit +20%/10% drauf)
Wenn Kunde Unternehmer ist kann ers sich als Vorsteuer abziehen. Privater kann das nicht, muss es halt zahlen. Ich muss es so oder so einfach abführen
Was überbleibt: Meine Einnahmen.
Ust schuldet man sobald man Rechnung gelegt hat, innerhalb von 30 Tagen zu melden und dann abzuführen
2. Einkommenssteuer
Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben ist Gewinn (der steuerpflichtig ist)
Verlust: Verlustvortrag geht ad infinitum solange ins neue Jahr bis er mal verbraucht werden
Wenn sich auf Dauer rausstellt dass kein Gewinn entsteht: Unternehmen ist "Liebhaberei" => Problem weil Firma nicht anerkannt wird.
Wenn man nebenbei ein kleines Unternehmen hat: Wenn da aus Dauer drauß nix wird, gibts steuerliche Probleme. s.o.
Betriebsausgaben: im Prinzip alles was betrieblich und nicht privat veranlasst ist
- normaler PKW: Man kann bestenfalls ein Kilometergeld verrechnen (< 1 EUR pro gefahrenen km)
(Autos sind ne heikelige Geschichte... Porsche kannst vergessen. Bei BMF gibts ne Liste von Autos die Vorsteuerabzugsberechtigt sind)
- Arbeitsessen: Gesetzgeber: a) wird nur Hälfte anerkannt. b) Auf Rechnung schreiben mit wem man diniert hat und über was man gesprochen hat damits gültig ist
- Konzertbesuch (jemand einladen), Barbesuch (jemand einladen): Wirds in der Regel nicht spielen
Steuerpflichtige Erlöse: Alles was ein Unternehmen im Inland/Ausland einnimmt
Innergemeinschaftliche (EU) Lieferungen und Leistungen: In Ö steuerfrei, man macht eine zusammenfassende Meldung (ZM):
An UID: DE-12345567 hab ich im Zeitraum ... soundsoviel geliefert/geleistet
Lieferung der Leistung bei Webapps:
Wenn an Privatperson in D, dann wird Leistung in Ö erbracht (außer man übersteigt gewisse Summe) (bzw. wo der Server steht. Achtung!)
Wenn an Firma kanns blöd werden wenn man ne UST Id für jedes Land dann braucht (aber auch mit gewissen Summen erst afaik)
Betriebsvermögen / Anlagevermögen:
Gegenstände im Betrieb die länger genutzt werden (Computer, Büromöbel, etc)
Kann man ned auf einmal buchen, muss man auf eine Dauer (4-10 Jahre) verteilt absetzen (Gibt Tabellen was wieviel geht. Meistens lineare AFA)
(wenn man am 30. dez. was kauft kann man noch hälfte für das jahr absetzen!)
Investitionsfreibeträge: man kann was steuerfrei einstellen
Was am Ende überbleibt: Steuerbemessungsgrundlage
§3 des UstG: Kleinunternehmerregelung: Im Jahr < 30.000 EUR Umsatz --> Keine Umsatzsteuer und dafür auch nix vorsteuerabzugberechtigt
Im Rahmen der EU: Vorsteuererstattung im Ausland
Wenn man was im Ausland einkauft und im "Rucksack" nach Ö bringt:
Man kann Vorsteuer ausn Ausland zurückholen. Antrag bei meinem Finanzamt (wenns EU ist) einrechen.
Bei nicht EU Ländern beim dortigen Finanzamt.... und ev. gibts kein Doppelbesteuerungsabkommen... blöd
Achtung! Formale Fehler beim UstG sind "tödlich"
Sign up for free to join this conversation on GitHub. Already have an account? Sign in to comment