Original smart battery A 451 982 00 08
is rated 12V 42Ah RC. 50 min 12,5 kg 340A (EN) 320A (SAE/GS) Made in SPAIN.
https://originalteile.mercedes-benz.de/starterbatterie/a4519820008
As of 12/2024, this costs 144,79 EUR ("Direkte Lieferung aus den Niederlassungen").
Mobivia S.A. NORAUTO battery 02
is rated 45Ah 400A (EN). This is the brand of ATU, which also is owned by Mobivia S.A.
The plastic housing is absolutely identical including details, suggesting that at least the housing of the battery was made by the same factory, even though the specs are slightly different.
As of 12/2024, this costs 99,99 EUR in the local ATU store. (Similar batteries can be found online much cheaper.)
ATU is giving 3 years warranty which can be extended to 5 years through online registration, requiring the name and an e-mail address.
Garantiebedingungen für NORAUTO und VARTA PKW-Starterbatterien
Garantiegeber und zuständig für die Prüfung und Abwicklung ist A.T.U - Auto Teile Unger GmbH & Co. KG, Dr.-Kilian-Str. 11, 92637 Weiden
Beschreibung der Garantieleistungen
Für NORAUTO und VARTA PKW-Starterbatterien gelten grundsätzlich die gesetzlichen Vorschriften zur Gewährleistung. Darüber hinaus gewährt A.T.U 3 Jahre Garantie ab Kaufdatum. Bei Online-Registrierung (Kontaktdaten, Rechnungsnummer, Rechnungsdatum) innerhalb von 30 Tagen ab Kaufdatum verlängert A.T.U die Garantie um weitere 2 Jahre, so dass insgesamt 5 Jahre Garantie gewährt werden.
Voraussetzungen für Garantieleistungen
Die Garantie gilt nur für NORAUTO und VARTA PKW-Starterbatterien, die bei A.T.U gekauft wurden. Der Geltungsbereich dieser Garantie ist auf Deutschland und Österreich beschränkt. Die Garantie gilt ab dem Datum des ersten Kaufs und kann nur unter Vorlage des Kaufbeleges sowie nach vorherigem Kontakt mit A.T.U geltend gemacht werden.
Voraussetzung für die Garantieleistung ist, dass alle vorgeschriebenen Wartungs- und Pflegearbeiten durchgeführt und dass sämtliche Hinweise des Herstellers in der Bedienungsanleitung zum Betrieb (insbesondere zu Wartungszyklen) beachtet wurden und die Batterie während der Garantiezeit im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs aufgrund von Material- und Herstellungsfehlern seine Funktionsfähigkeit verliert.
Ausschluss von Garantie
Von der Garantie ausgeschlossen ist ein Verlust der Funktionsfähigkeit, der durch
- höhere Gewalt
- unsachgemäßen Gebrauch oder fahrlässige Lagerung (bei besonders hohen und niedrigen Temperaturen ohne Nachladung.)
- Verwendung ungeeigneter Verbrauchsmaterialien oder Zubehörteile
- Veränderung der ursprünglichen Konstruktion der Batterie
- Einbau vom Hersteller nicht zugelassener Fremd- oder Zubehörteile
- fehlerhafte Aufstellung/Installation oder fehlerhaften Einsatz
- äußere Einwirkung jeder Art (wie Transportschäden, Beschädigungen durch Stoß oder Schlag)
- Missbrauch oder fahrlässige Beschädigung
- Tiefentladungen verursacht wurde.
Grundsätzlich sind Batterien an einem trockenen Ort bei Temperaturen zwischen 10 - 20°C zu lagern. Batterien, die nicht sofort benötigt werden, sollten in der Originalverpackung aufbewahrt werden. Berührung zueinander oder zu anderen metallischen Gegenständen ist zu vermeiden.
Bei nicht aufladbaren Batterien umfasst die Garantiezeit für die Lagerfähigkeit nur die garantierte Lagerzeit, in welcher das Produkt noch funktioniert und endet spätestens mit dem „best before“ Datum, welches auf der Verpackung bzw. auf dem Produkt abgedruckt ist.
Geltendmachung von Garantie
Der Garantiefall muss unverzüglich in der A.T.U Filiale vor Ort geltend gemacht werden. Als Beleg für den Garantieanspruch ist die (registrierte) Rechnung vor Ort vorzuweisen.
Durchführung von Garantieleistung
Der Garantieanspruch wird von A.T.U durch einen kostenlosen Ersatz des Gerätes oder von Bauteilen (Verschleißteile und Verbrauchsmaterialien sind von der Garantie ausgeschlossen) erfüllt.
Kosten
Bei Eintritt des Garantiefalls während der Garantiezeit entstehen dem Käufer durch die Garantieleistung (Austausch der Batterie oder von Bauteilen) keine Kosten. A.T.U trägt insbesondere die Kosten für die Reparatur und Ersatzteile zwecks Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit.
Gesetzliche Ansprüche
Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt.
Verjährung
Garantieleistungen bewirken keine Verlängerung der Garantiefrist und setzen keine neue Frist in Gang. Garantieansprüche verjähren mit dem letzten Tag der Garantiefrist.