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Im objektiven Sinne ist die Rechtsverordnung, das heißt die Gesamtheit der Rechtsschriften, durch die das Verhältnis einer Gruppe von Menschen zueinander oder zu den übergeordneten Hoheitsträgern oder zwischen diesen geregelt ist.
Privatrecht ist das Recht der Beziehung zwishcen den einzelnen gleichgeordneten Mitgliedern einer Gemeinschaft.
Öffentliches Recht Meist Verhältnis von Staat und Bürger. Bezeichnet das Über-/Unterordnungsverhältnis zwischen den beteiligten Parteien.
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Verpflichtungsgeschäft ist ein Rechtsgeschäft, das auf ein Schuldverhältnis fußt, man brauch also einen Anspruch. (Beispiel: Verkauf)
Verfügungsgeschäft beruht auf Rechtseinräumung/Übertragung. (Übereignung $929 S.1)
- Zulässigkeit muss gewährt sein. Bei Fällen wie Eheschließung, Anfechtung der Vaterschaft, Erbverzicht,etc ist keine Stellvertretung zulässig
- Vertreter muss eigene Willenserklärung abgeben
Beide setzen voraus, dass:
- die Vertretenen geschäftsfähig sind
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Der Stellvertreter muss eine eigene Willenserklärung abgeben, der Bote muss nur eine fremde Willenserklärung überbringen.
5.1 Welchen rechtlichen Status hat Person zwischen 7 und 18 in Bezug auf Rechtsgeschäfte. Gesetzliche Vorschriften? Was ist mit Willenserklärung so einer Person in rechtlicher Hinsicht?
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5.2 Was ist mit Willenserklärung einer 17,5 Jährigen. Von was hängt Wirksamkeit der von solchen Personen getätigten Rechtsgeschäfte ab? (3 Möglichkeiten)
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- Kauf von Kindern unter sieben Jahren
- Formmangel
- Gestörter rechtlicher Wille (vorübergehende Störung der Geistestätigkeit §105 BGB)
8 Anfechtung im Zivilrecht kennt zwei unterschiedliche Fallgruppen. Nennen Sie die zentralen Paragrafen der beiden Fälle, definieren Sie die unterschiedlichen Fallgruppen. Welche weiteren Unterschiede gibt es noch, womit lässt sich der jeweilige Unterschied inhaltlich begründen?
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1 Wie heißen die vier grundlegenden Funktionsarten des Rechts und wozu dienen sie im rechtlichen Alltag?
- Ordnungsfunktion → Straßenverkehr
- Gerechtigkeitsfunktion → moralische und soziale Funktion
- Herrschaftsfunktion → Aufrechterhaltung von Herrschaft
- Herrschaftskontrollfunktion → Kontrolle der Herrschaft
- Allgemeiner Teil
- Schuldrecht (Schuldverhältnisse)
- Sachenrecht
- Familienrecht
- Erbrecht
Es ist jede Tätigkeit, die:
- nach außen erkennbar ist (öffentlich)
- selbstständig ist (§84)
- planmäßig und auf gewisse Dauer angelegt ist
- auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist
- kein freier Beruf ist
Handelsgewerbe:
Nach Art und Umfang in Kaufmännischer Weise eingerichteter Betrieb
In das Handelsregister einzutragende Tatsachen, die nicht eingetragen wurden, entfalten keine Wirkung gegen Dritte.
Beispiel:
Ruderverein beschließt Vetretungsmacht des Vorstandes auf Geschäfte bis zu 5.000€ zu beschränken, dies wird aber nicht eingetragen. Danach macht ein Bootsverkäufer mit dem Vorstand einen Verkauf eines Bootes im Wert von 6.500€. Geschäft ist trotzdem gültig weil nicht eingetragen.
Eine ins Handelsregister einzutragende Tatsache, die falsch bekannt gemacht wurde, mess er gegen sich gelten lassen.
Beispiel:
Ruderverein beschließ Ralf Meier als Vorstand zu wählen, trägt aber ausversehen Ralf Müller als Vorstand ein. Schließt Verkäufer Verdinant nun einen Vertrag mit Ralf Müller unter Kenntnis der Bekanntmachung muss der Verein dies gegen sich gelten lassen.
4.3 Welche Rechtsfolge löst das Bejahen der "negative Publizität" (im Rahmen einer Handelsregistereinstragung) für Kaufmann & Geschäftspartner aus?
- §87 (4)
- Der Handelsvertreter hat Anspruch auf Inkassoprovision für die von dem auftragsgemäß eingezogenen Betrag
- aus... ANSPRUCHSGRUNLAGE ?